
New Coronavirus (COVID-19) Antigen Rapid Test (Saliva) – Speichelsammler-Test „Lollipop“
Dieser in-vitro-diagnostischer Schnelltest dient zum qualitativen Nachweis des Nukleoproteins des Coronavirus (COVID-19) im menschlichen Speichel. Mit dem Abstrichtupfer wird in der Mundhöhle, möglichst nahe des Rachens, eine Speichelprobe entnommen, die in das Extraktionsröhrchen gegeben wird. Die Flüssigkeit wird anschließend auf eine Testkasette gegeben.
Dieser Test ist nur für den professionellen Einsatz durch geschultes Personal zugelassen.
Bfarm Listung AT732/21 und somit voll erstattungsfähig.
Art.-Nr.: 0366-181 / FCB-106
Abgabe gemäß aktueller Medizin-Produkte-Abgabeverordnung an Ärzte, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Gesundheitsbehörden und Ähnliche, Schulen und Kitas sowie weiteren Einrichtungen wie z.B. Flüchtlingsunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und ambulante Pflegedienste. Die Antigenschnelltests dürfen nur von eingewiesenen oder geschulten Personen angewandt werden. Das haben die Betreiber der Einrichtungen sicherzustellen!

New Coronavirus (COVID-19) Antigen Rapid Test (Swab)
Nasen- und Rachen-Abstrich Schnelltest
Dieser in-vitro-diagnostischer Schnelltest dient zum qualitativen Nachweis des Nukleoproteins des Coronavirus (COVID-19) mithilfe Nasopharyngeal- und Oropharyngealabstrichproben. Mit dem Abstrichtupfer wird nach vollständiger Einführung in das Nasenbecken (bei Nasopharyngealabstrichproben) oder im hinteren Rachenbereich (bei Oropharyngealabstrichproben) eine Probe entnommen, die in das Extraktionsröhrchen gegeben wird. Die Flüssigkeit wird anschließend auf eine Testkasette gegeben.
Dieser Test ist nur für den professionellen Einsatz durch geschultes Personal zugelassen.
Bfarm Listung AT785/21 und somit voll erstattungsfähig.
Art.-Nr.: 0366-182 / FCB-103
Abgabe gemäß aktueller Medizin-Produkte-Abgabeverordnung an Ärzte, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Gesundheitsbehörden und Ähnliche, Schulen und Kitas sowie weiteren Einrichtungen wie z.B. Flüchtlingsunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und ambulante Pflegedienste. Die Antigenschnelltests dürfen nur von eingewiesenen oder geschulten Personen angewandt werden. Das haben die Betreiber der Einrichtungen sicherzustellen!
Bedienungsanleitung und Validierungsdaten
